AGBs der Interpool GmbH,

FB#: 209199y/LG Wels, Kindergartenstraße 7, 4633 Kematen (Fassung Mai 2019)

Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Geltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB. Unser Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, so sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden

2. Angebot

Unsere Angebote sind freibleibend. Mit Unterfertigung unseres Angebotes durch den Kunden kommt ein rechtskräftiger Vertrag zustande. Der Auftraggeber ist verpflichtet bei der von Ihm gewünschten Poolgröße die örtlichen Bestimmungen einzuhalten (z. B. Baubewilligung). Bei Nichteinhaltung ist die Firma Interpool GmbH schad.- und klaglos zu halten.

Sämtliche außenliegende Leitungen müssen in einer Schutzverrohrung (bauseits oder gegen Aufpreis) verlegt werden. Die Beckengröße = angegebenes Innenmaß Wasserdichtheit: Die effektive Wassertiefe beträgt Poolhöhe -7 cm Wasserdichtheit/Klasse: W1 Bauseits sind folgende Leistungen zu erbringen: Baukoordination & Bauleitung, Elektroanschlüsse, Grabungsarbeiten, Stemm-, Bauarbeiten, Estrich, Maurer-, Maler und Verputzarbeiten, Wasser-, Kabel- und Heizungsanschluss, Wärme-, Feuchtigkeits- + Schallisolierungs- Arbeiten, Baustrom, Beckenbefüllung, Leerverrohrungen, Verbindungskabel und -leitungen, Anschlüsse an Ver.- und Entsorgungssysteme, Statik und Einreichung, Zertifizierungen und Abnahmen, Schutz und falls erforderlich Reinigung bereits gelieferter und montierter Werkteile und Anlagen, Gärtnerarbeiten, Abdichtungsarbeiten wie z.B. Technikschachtdecke und Folienwinkel.

Der Auftraggeber ist verpflichtet folgende Punkte einzuhalten. Die Plattenoberfläche muss mind. eine geschnittene Fläche aufweisen. Platten mit gebrochener bzw. grob gehauener Oberfläche sind für schienenlose Überdachungen mit Leitlineal nicht geeignet! Weiters weisen wir darauf hin, dass es bei Verlegung gewisser Sandsteinplatten bzw. Platten mit weicher sandiger Oberfläche zur Spurrillenbildung kommen kann! Das Fugenbild muss bodeneben, max. 1 mm tiefer ausgeführt sein, wobei die Fugenbreite max. 3 mm betragen darf. Das Verlegen von Platte zu Platte hat fließend zu erfolgen, wobei ein Höhenversatz von max. 1,5 mm nicht überschritten werden darf! Weiters darf der Niveauunterschied auf 6 m +/- 3 mm nicht überschreiten! Die Qualität wird ausschließlich unter folgenden Voraussetzungen gewährleistet: Der Untergrund muss eben und frostsicher betoniert sein. Die Fundamentlänge muss mindestens gleich der vorgeschriebenen Bodenschienenlänge sein. Windsicherheit und Kindersicherheit besteht nur in geschlossenem und versperrtem Zustand. Vorbereitung für Montagetermin durch Auftraggeber: Helfer, zum Tragen der Überdachung vom Hänger zum, bzw. zum Heben der Überdachung sind bereitzustellen. Die Anzahl der Helfer ist abhängig von der Überdachungsgröße. Der angegebene Preis ist gültig, wenn zwei Monteure die Überdachung auf befestigten Untergrund ohne technischen Mehraufwand transportieren und montieren können. Die Schwimmbadüberdachungen sind von Schneelasten zu befreien. Die Hinweispflicht zur Einhaltung der Sicherheitsvorschriften entnehmen Sie der Bauherrenmappe.

3. Schutz von Plänen und Unterlagen / Geheimhaltung Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Muster, Präsentationen und ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum.

Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. Sämtliche oben angeführte Unterlagen können jederzeit von uns zurückgefordert werden und sind uns jedenfalls unverzüglich unaufgefordert zurückzustellen, wenn der Vertrag nicht zustande kommt. Unser Vertragspartner verpflichtet sich im Übrigen zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.

4. Preis (Kaufpreis, Werklohn)

Wir sind berechtigt, die von uns zu erbringende Werkleistung mangels anderer Vereinbarung nach dem tatsächlichen Anfall und dem uns daraus entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen. Diese Rechnungen sind binnen 8 (acht) Tagen ab Rechnungseingang zu bezahlen. Für jede Arbeitsstunde einschließlich Wegzeiten werden € 81,66 exklusiv Steuer in Rechnung gestellt. Angefangene Stunden auch von Wegzeiten werden als volle Stunde verrechnet. Wird gegen unsere Rechnung binnen 1 Woche kein begründeter Einspruch schriftlich erhoben, gilt sie jedenfalls als genehmigt. Wir sind ausdrücklich berechtigt, auch Teilabrechnungen vorzunehmen, sofern die Leistung in Teilen erbracht wird. Alle von uns genannten Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen und sind darin weder Transport- noch Aufstellkosten enthalten. Im Verrechnungsfalle wird die gesetzliche Umsatzsteuer zu diesen Preisen hinzugerechnet.

4.1. Kostenvoranschlag

Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15 % ergeben, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und können diese Mehrkosten ohne weiteres in Rechnung gestellt werden. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden. Kostenvoranschläge sind entgeltlich. Ein für den Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt wird gutgeschrieben, wenn aufgrund dieses Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird.

4.2. Elektronische Rechnungslegung

Unser Kunde ist damit einverstanden, dass Rechnungen an ihn auch elektronisch erstellt und übermittelt werden.

4.3. Terminsverlust

Soweit der Kunde seine Zahlungsverpflichtung in Teilbeträgen zu leisten hat, gilt als vereinbart, dass bei nicht fristgerechter Bezahlung auch nur einer Rate sämtliche noch ausständige Teilleistungen ohne weitere Nachfristsetzung sofort fällig werden. Bei Verbrauchergeschäften gilt die obige Regelung sinngemäß, soweit wir unsere Leistung vollständig erbracht haben, auch nur eine rückst.ndige Leistung des Kunden mindestens sechs Wochen fällig ist, und wenn wir den Kunden unter Setzung einer Nachfrist von zumindest zwei Wochen unter Androhung des Terminsverlustes gemahnt haben.

4.4. Wertsicherungsklausel

Alle Preise gelten als wertgesichert gemäß Verbraucherpreisindex (VPI) 2015 oder einem dementsprechenden Nachfolgeindex. Als Ausgangsbasis für die Indexberechnung gilt, die für den Monat der Vertragsunterfertigung verlautbarte Indexzahl. Preisanpassungen erfolgen jährlich per 1. Jänner durch den Jahresvergleich der jeweiligen Indexzahl.

4.5. Belehrung über das Widerrufsrecht für Verbraucher

Von einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag (§ 3 Z 1 FAGG) und von einem Fernabsatzvertrag (§ 3 Z 2 FAGG) kann der Käufer gemäß § 11 FAGG zurücktreten. Hat er seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem vom Unternehmen auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag gemäß § 3 KSchG zurücktreten. Die Rücktrittsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich. Ist die Ausfolgung einer Vertragsurkunde unterblieben bzw. ist das Unternehmen den gesetzlichen Informationspflichten nicht nachgekommen, so verlängert sich die Rücktrittsfrist um zwölf Monate. Holt das Unternehmen die Urkundenausfolgung/ die Informationserteilung innerhalb von zwölf Monaten ab dem Fristbeginn nach, so endet die Rücktrittsfrist 14 Tage nachdem Sie die Urkunde/die Information erhalten haben. Der Rücktritt ist an keine bestimmte Form gebunden. Damit der Käufer sein Rücktrittsrecht ausüben kann, muss der Käufer die Interpool GmbH mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss informieren, von diesem Vertrag zurückzutreten. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittsrechtes vor Ablauf der Rücktrittsfrist abgeben. Rücktritt und/oder Widerruf an:

Interpool GmbH Kindergartenstraße 7, 4633 Kematen

5. Zahlungsbedingungen (Fälligkeit, Teilzahlung, Skonto)

Mangels gegenteiliger schriftlicher Vereinbarung sind unsere Forderungen Zug um Zug gegen Übergabe der Ware/Erbringung der Leistung zu bezahlen. Ein Skontoabzug wird nur im Rahmen und aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung anerkannt. Die Zahlung ist nur dann als rechtzeitig erfolgt anzusehen, wenn der Betrag am Fälligkeitstag eingelangt bzw. unserem Konto gutgeschrieben wurde. Wenn der Käufer/Werkbesteller auch nur eine Teilzahlung nicht innerhalb der für einen Skontoabzug vereinbarten Zahlungsfrist erbringt, verliert er seinen Skontoanspruch nicht nur hinsichtlich dieser Teilzahlung, sondern auch hinsichtlich aller bereits geleisteten oder erst später zu erbringenden Teilzahlungen. Montagekosten werden vor Durchführung der Arbeiten im Auftrag entweder nach tatsächlichem Aufwand verrechnet oder als Pauschalpreis fix vereinbart. Die für die Montage notwendigen Materialien werden nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt, sofern sie nicht bei Vertragsabschluss separat angeführt wurden. Dies gilt insbesondere für das Verrohrungs- und Verlegematerial. Zusätzlich vom Kunden an die Monteure erteilten Montageaufträge werden nach Zeitaufwand berechnet, wobei ein branchenüblicher Stundensatz pro Arbeiter als vereinbart gilt. Serviceleistungen werden nach Regie abgerechnet. Bei separater Anfahrt wird eine Fahrtpauschale in Rechnung gestellt. Diese Pauschale beinhaltet insbesondere den Stundenlohn des Monteurs, sowie die Betriebskosten des Fahrzeuges. Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges sämtliche Mahn- und Inkassokosten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Der Kunde verpflichtet sich pro erhaltener Mahnung einen Betrag in Höhe von € 20 zu bezahlen.

6. Verzugszinsen

Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Käufers/Werkbestellers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 10 % über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen; hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt. Bei Kreditgeschäften mit Konsumenten belaufen sich die Verzugszinsen auf den für die vertragsgemäße Zahlung vereinbarten Zinssatz zuzüglich 5 Prozentpunkte per anno.

7. Transport – Gefahrtragung

Der Käufer trägt die Kosten des Transportes. Die Gefahr des Transportes geht auf den Käufer über, sobald die Ware an ihn oder an einen von ihm bestimmten, vom Beförderer verschiedenen, Dritten abgeliefert wird. Hat der Käufer selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne dabei eine angebotene Auswahlmöglichkeit zu nutzen, geht die Gefahr bereits mit der Auslieferung der Ware an den Beförderer bzw. den Käufer über.

8. Eigentumsvorbehalt Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Kosten und Spesen unser Eigentum. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen Geschäftsanschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im Falle unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung als an uns abgetreten und sind wir jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen. Im Falle einer Mehrzahl von Forderungen unsererseits, werden Zahlungen des Schuldners primär jenen unserer Forderungen zugerechnet, die nicht (mehr) durch einen Eigentumsvorbehalt oder andere Sicherungsmittel gesichert sind. Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Es wird vereinbart, dass in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts kein Rücktritt vom Vertrag liegt, außer, wir erklären den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.

9. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist sowohl für unsere Leistung als auch die Gegenleistung der Sitz unseres Unternehmens, der Interpool GmbH, in 4633 Kematen, Kindergartenstraße

7.

10. Nichterfüllung/Liefer- und Leistungsverzug/Annahmeverzug Geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Käufer/Werkbesteller jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht.

Der Liefertermin wird insofern fix vereinbart, als wir bei Verzug des Vertragspartners ohne weitere Nachfristsetzung durch bloße Erklärung zurücktreten können. Diese Erklärung hat innerhalb von 8 Tagen zu erfolgen. Wir sind berechtigt, sämtliche aus dem Verzug resultierende Schäden geltend zu machen. Befindet sich unser Vertragspartner in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, die Ware bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von € 3,00- pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen.

11. Stornogebühren/Reuegeld

Der Käufer hat das Recht, gegen Bezahlung einer Stornogebühr (eines Reuegeldes) von 30 % des Kaufpreises/Werklohnes ohne Angabe von Gründen (§ 909 ABGB) vom Vertrag zurückzutreten, sofern wir mit der Vertragserfüllung noch nicht begonnen haben.

12. Einseitige Leistungsänderungen

Sachlich gerechtfertigte und geringfügige Änderungen, die nicht den Preis betreffen, können unsererseits vorgenommen werden. Dies gilt insbesondere für derartige Lieferfristüberschreitungen. Wir werden dann, wenn die tatsächliche Fristüberschreitung abschätzbar ist, spätestens jedoch eine Woche vor dem ursprünglich vereinbarten Liefertermin, bekannt geben, wie lange mit einer Verzögerung zu rechnen ist.

13. Gewährleistung

Für Verbraucher i.S.d. KSchG gilt die gesetzliche Gewährleistung. Nachfolgende Bestimmungen gelten für alle übrigen Vertragspartner: Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Der Übernehmer hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 3 Tagen nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels dem Verkäufer bekannt zu geben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mangelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beträgt für neue bewegliche Sachen 24 Monate, für gebrauchte bewegliche Sachen 12 Monate. Der Regressanspruch gem. § 933b ABGB ist ausgeschlossen.

14. Schadenersatz

Abgesehen von Personenschäden haften wir nur, wenn uns vom Geschädigten grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbraucher i.S.d. KSchG.

15. Produkthaftung

Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel Produkthaftung“ iSd PHG gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbraucher i.S.d. KSchG.

16. Aufrechnung

Der Vertragspartner verzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung. Dies gilt jedoch nicht gegenüber Verbrauchern für den Fall unserer Zahlungsunfähigkeit sowie für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit unserer Forderung stehen, gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt sind. In diesen Fällen besteht für Verbraucher die Möglichkeit zur Aufrechnung.

17. Leistungsverweigerungsverbote und Zurückbehaltungsverbote

Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbraucher i.S.d. KSchG.

18. Formvorschriften

An uns gerichtete Erklärungen, Anzeigen, etc. – ausgenommen Mängelanzeigen – bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der sicheren elektronischen Signatur.

19. Datenschutz, Adressänderungen

Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass die im Vertrag enthaltenen personen bezogenen Daten Erfüllung des Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde erpflichtet sich, Änderung seines Firmenwortlautes oder seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird diese Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet wurde. Ebenso wie Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran kein wie immer geartetes Nutzungsrecht. Sie stimmen im Sinne des Datenschutzes zu, dass Ihre persönlichen Daten zur Verarbeitung und Übermittlung im Rahmen einer Geschäftsbeziehung, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in dieser Angelegenheit verwendet werden dürfen: Vertragsabwicklung, Rechnungswesen, Reklamationsbearbeitung & Marketing Daten werden nur dann an Dritte weitergegeben, sofern sie zur Geschäftsabwicklung notwendig oder zwingende Rechtsvorschriften vorhanden sind, wobei folgende Aufzählung nicht taxativ ist: – Speditionen, Paketdienste- Rechtsvertreter im Geschäftsfall- Steuerberater- Gerichte – Banken zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs- Inkassounternehmen- Behörden An Dritte übermittelte Daten dürfen ausschließlich für die Erbringung der oben genannten Dienstleistungen genutzt werden und alle Kooperationspartner sind verpflichtet, die Daten gemäß der DSGVO sowie den einschlägigen Gesetzen zu behandeln. Übermittelte Daten sind nach der Erbringung der Dienstleistung unverzüglich zu löschen. Die Datenspeicherung erfolgt bis zur Beendigung der Geschäftsbeziehung oder bis zum Ablauf der für den Auftraggeber geltenden Garantie-, Gewährleistungs-, Verjährungs- und gesetzlichen Aufbewahrungsfristen; darüber hinaus bis zur Beendigung von allfälligen Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Daten als Beweis benötigt werden.

20. Rechtswahl

Auf diesen Vertrag ist österreichisches materielles Recht anzuwenden, die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.

21. Gerichtsstandvereinbarung

Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Wir haben jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen. Für alle gegen einen Verbraucher, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichenAufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, wegen Streitigkeiten aus diesem Vertrag erhobenen Klagen ist eines jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat. Für Verbraucher, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen Wohnsitz in Österreich haben, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.